Zusammen mit dem Sport- und Fahrradfachhandel setzt das Klimaschutzministerium seine Förderoffensive für Fahrräder und e-Bikes ab dem 02. April 2024 fort. Dadurch können sich zukünftig noch mehr Leute dem Wandel im Bereich der e-Mobilität anschließen und sich den Traum vom eigenen e-Bike erfüllen. Bereits im vergangenen Jahr erfüllten sich zahlreiche e-Bike Fans genau diesen Traum, denn es wurden 9.597 Transport- und Falträder mit und ohne Elektroantrieb sowie e-Bikes gefördert. Dies verdeutlicht die Bedeutung an dieser Maßnahme für die Mobilitätswende in Österreich sowie das große Interesse am Umstieg auf umweltfreundliche Transportmittel. Die ARGE Fahrrad und der VSSÖ wirkten aktiv an der Maßnahme mit.
Händleranteil soll zukünftig entfallen
Mit der Fortführung der Förderung gehen gleichzeitig Veränderungen mit sich. Denn in Zukunft soll der Händleranteil in Höhe von 150 EUR komplett entfallen, was einen bedeutenden Erfolg für den Sport- und Fahrradfachhandel in Hinblick auf die aktuelle wirtschaftliche Situation darstellt, berichtet Hans-Jürgen Schoder, Sprecher der ARGE Fahrrad. Individuelle Rabatte sowie der Service beim Kauf eines Fahrrads oder e-Bikes sollen im stationären Handel weiterhin beibehalten werden, um Kund:innen bei der Suche und Auswahl des richtigen Bikes beratend zur Seite stehen zu können. Die erfolgreiche Fortführung dieser Förderung ist das Ergebnis gemeinsamer Anstrengungen verschiedener Branchen für ein gemeinsames Ziel: nachhaltige Mobilität in Österreich.
Jetzt Kaufprämie sichern
Ab dem 2. April haben Betriebe, Vereine, Gemeinden und Privatpersonen die Möglichkeit, Fördermittel unter www.umweltfoerderung.at zu beantragen. Diese Förderung besteht aus zwei Hauptkomponenten: Erstens, einem “E-Mobilitätsbonusanteil” seitens der Fahrzeugwirtschaft, der unabhängig von zusätzlichen Rabatten seitens der Fahrzeughändler gewährt wird. Zweitens, einem “E-Mobilitätsbonusanteil” seitens des Bundes, finanziert aus den Mitteln des BMK. Diese Förderung ist Teil einer zeitlich und finanziell begrenzten Initiative und umfasst Fahrzeuge mit Elektro- und Brennstoffzellenantrieben.
Privatpersonen haben damit die Chance ein (e-)Lastenfahrrad in Förderhöhe von 600 € zu sichern. Dabei sind die Fördersätze für Privatpersonen Pauschalfördersätze, die auf maximal 50 % der förderfähigen Kosten begrenzt sind. Klicke hier, um dich online zu registrieren.
Die Förderung von e-Fahrrädern (ab Kauf einer Menge von 5 Stück), (e-)Lastenfahrrädern und (e-)Falträdern für Stiftungen, Vereine und Unternehmen umfasst eine Förderhöhe von 300 € pro e-Bike, 900 € pro Elektro-Transportrad oder Transportrad (höchstzulässiges Gesamtladegewicht (Zuladung + Lenkende) von ≥ 140 kg auf) sowie 500 € pro (e-)Faltrad. Hier geht’s zur Online-Registrierung. Die Förderung ist jedenfalls mit 30 % der förderungsfähigen Kosten begrenzt.
Weitere Informationen zu dieser Förderung und vielen Weiteren findest du in unserem Förderfinder. Mit unserem Förderfinder findest du immer die passende und aktuelle Kaufprämie in deiner Nähe.