e-Bike Förderung in Wien

In Wien wird derzeit zwischen drei verschiedenen Prämien unterschieden. Es gibt insgesamt zwei Förderungen für Gewerbetreibende und eine Förderung, die auf Privatpersonen abzielt. Zum einen ermöglicht die Stadt Wien Gewerbetreibende eine Lastenfahrrad Förderung bis zu 4.000 Euro. Die e-Bike Förderung für Gewerbetreibende (ab 5 Stück) wird von dem Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) in freiwilliger Zusammenarbeit mit der e-motion e-Bike Welt Wien ausgeschüttet. Und zu guter letzt die dritte Prämie, die sich an Privatpersonen richtet und ebenfalls vom BMK sowie deinem e-motion Händler in Wien bereitgestellt wird.

Reichweite Wer hat Anrecht? Voraussetzungen Fördermittel Händler finden
Österreich Privatpersonen Lastenräder mit Elektroantrieb, Lastenräder ohne Elektroantrieb Alle Lastenfahrrad-Zentrum Händler
Hohenems Privatpersonen Lastenräder mit Elektroantrieb, Lastenanhänger 250 Euro Wien, Wien Nord
Salzburg Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Vereine Lastenräder mit Elektroantrieb, Lastenräder ohne Elektroantrieb, Lastenanhänger 1.000 Euro Wien Nord, Wien
Wien Privatpersonen, Stiftungen, Vereine, gemeinnützige Organisationen Lastenräder mit Elektroantrieb, Lastenräder ohne Elektroantrieb 1.000 Euro Wien, Wien Nord
Reichweite Förderung Wer hat Anrecht? Voraussetzungen Fördermittel Händler
Wien Lastenfahrrad Förderung gemeinnützige Organisationen, Privatpersonen, Stiftungen, Vereine (e-)Lastenfahrräder, Spezialfahrräder wie Rollstuhl-Lastenräder oder Rollstuhl-Rikschas oder „Grätzlräder“ 50% des Kaufpreises bis 800 Euro für Transportfahrräder und Spezialräder ohne Elektroantrieb,
50% des Kaufpreises bis 1000 Euro für Transportfahrräder und Spezialräder mit Elektroantrieb
100% des Kaufpreises bis maximal 4000 Euro für "Grätzlräder" (max. 7 pro Kalendarjahr)
e-motion e-Bike Welt Wien,
e-motion e-bike Welt Wien-Nord
Wien Förderaktion für elektrische Lastenfahrräder und Elektrolastenanhänger für Betriebe Kommunen, Stiftungen, Vereine, Unternehmen Lastenfahrräder mit Elektromotor, Elektrolastenanhänger bis zu 4.000 € für Lasten e-Bikes bzw. 30 % der förderfähigen Kosten,
Bedingung: Kauf von max. 6 Stück
e-motion e-Bike Welt Wien,
e-motion e-bike Welt Wien-Nord
Österreich E-Mobilitätsoffensive​ Stiftungen, Vereine, Unternehmen Elektro-Fahrräder/Pedelecs ab Kauf einer Menge von 5 Stück, Transportfahrräder mit einem Ladegewicht von bis zu > 80 kg mit und ohne Elektroantrieb Pro e-Bike (ab 5 Stück) insgesamt 400 €
Dein e-motion Händler in Wien übernimmt für dich 150 €. Dazu erhältst du im Rahmen der E-Mobilitätsoffensive des BMK die Förderung in Höhe von 250 €.
Pro (e-)Transportrad (Ladegewicht
>80 kg) insgesamt 900 €
Dein e-motion Händler in Wien übernimmt für dich 100 €. Dazu erhältst du im Rahmen der E-Mobilitätsoffensive des BMK die Förderung in Höhe von 800 €.
e-motion e-Bike Welt Wien,
e-motion e-bike Welt Wien-Nord
Österreich E-Mobilitätsoffensive Privatpersonen, Unternehmen, Vereine und Gemeinden (e-)Lastenfahrräder
(e-)Falträder
Pro (e-)Transportrad insgesamt 1000 €
Dein e-motion Händler in Wien übernimmt für dich 150 €. Dazu erhältst du im Rahmen der E-Mobilitätsoffensive des BMK die Förderung in Höhe von 850 €.
Für (e-)Falträder insgesamt 600 €.
e-motion e-Bike Welt Wien,
e-motion e-bike Welt Wien-Nord

Förderaktion für e-Lastenfahrräder und Elektrolastenanhänger für Betriebe

Ein Mann fährt mit dem Urban Arrow Tender Lasten e-Bike eine Straße entlang

Die Stadt Wien hat im Zuge ihres Ziels bis 2030 weitgehend CO2-frei zu sein neue Fördermaßnahmen für e-Mobilität auf den Weg gebracht, die Gewerbetreibende bis 31.12.2022 (bzw. solange das Förderbudget reicht) in Anspruch nehmen können. Die Anschaffung von Lasten e-Bikes für Unternehmen kann ab dem 1. Februar 2020 mit bis zu 4.000 € für Lasten e-Bikes bzw. 30 % der förderfähigen Kosten gefördert werden. Bedingung: Kauf von max. 6 Stück

ZUSÄTZLICHER BONUS:

  • Für die ersten 3 Förderzusagen pro Bezirk gibt es 500 EUR Bonusprämie. Ausschlaggebend ist die Adresse des Firmensitzes – derzeit sind lediglich noch in 21., Floridsdorf Boni verfügbar! 
  • Bei Nachweis des Verkaufs oder der Verwertung eines mehrspurigen Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor: 500 € pro Nachweis (Verwertungsnachweis gem. § 5 Abs. 1 Z 4 der Altfahrzeugeverordnung, BGBl. II 407/2002 idgF.)

In Frage kommen für die Förderung:

  • einspurige und mehrspurige Lastenfahrräder mit Elektromotor
  • Elektrolastenanhänger für Fahrräder

Die Förderhöhe beträgt:

  • bis zu 4.000 € für Lasten e-Bikes bzw. 30 % der förderfähigen Kosten

Achtung: Bitte beachte, dass eine Förderung nur bei der Verwendung von 100 % Ökostrom möglich ist.

ZUSÄTZLICHER BONUS:

  • Für die ersten 3 Förderzusagen pro Bezirk gibt es 500 EUR Bonusprämie. Ausschlaggebend ist die Adresse des Firmensitzes – derzeit sind lediglich noch in 21., Floridsdorf Boni verfügbar! 
  • Bei Nachweis des Verkaufs oder der Verwertung eines mehrspurigen Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor: 500 € pro Nachweis (Verwertungsnachweis gem. § 5 Abs. 1 Z 4 der Altfahrzeugeverordnung, BGBl. II 407/2002 idgF.)

Beantragen können Gruppierungen/Betriebe folgender Kategorien:

  • Unternehmen (einschließlich Einpersonenunternehmen) mit Sitz in Wien
  • Organisationen mit Sitz in Wien
  • öffentliche Gebietskörperschaften mit Sitz in Wien
  • Vereine mit Sitz in Wien

Die Förderung kann online direkt über Homepage von Urban Innovation beantragt werden.

Schritt 1: Online Registrierung

Die Online Registrierung auf der Homepage von Urban Innovation muss unbedingt vor dem Kauf des Lasten e-Bikes erfolgen!

Die Dauer der Reservierung der Fördermittel (nach Bestätigung der Registrierung) wurde auf 8 Monate (statt vormals 6 Monate) mit Möglichkeit auf weitere Streckung verlängert.

Die  Vorlage benötigst du zur Registrierung und Reservierung der Fördermittel. Hier findest du auch die Datei zum herunterladen.

Schritt 2: Antragsstellung

Nach der Anschaffung und Inbetriebnahme des Lasten e-Bikes musst du die vollständigen Unterlagen (inkl. Fotodokumentation über die bereits im Einsatz befindlichen und zur Förderung beantragten elektrischen Lastenfahrräder und/oder Elektrolastenanhänger) per Mail an die Abwicklungsstelle senden.

Dies muss spätestens 6 Monate nach Schritt 1 erfolgen und die Rechnung darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate sein.

Achtung: Bitte stelle den Antrag erst nach erfolgter Rückmeldung zu deiner Online-Registrierung (Schritt 1).

Die Vorlagen benötigst du zur Antragsstellung. 

Wer zur Förderung berechtigt ist und welche Unterlagen zur Antragsstellung benötigt werden, kannst du außerdem dieser Übersicht entnehmen.

E-Mobilitätsoffensive: Förderung für Gewerbetreibende

Eine Gruppe von Menschen auf e-Bikes verschiedener e-Bike Typen

Die zweite Förderung richtet sich ebenfalls an Gewerbetreibende. Allerdings wird diese von dem Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) ausgeschüttet. Um den Klimaschutz voranzutreiben und die nachhaltige Entwicklung zu gewährleisten, stehen ab sofort wieder verschiedene Förderungen zur Verfügung. Die Förderung konzentriert sich auf die Anschaffung von Elektro-Fahrräder, Elektro-Transporträdern oder Transporträdern im betrieblichen Einsatz und gilt bis voraussichtlich 31.03.2023 (bzw. solange das Budget verfügbar ist). Es müssen mindestens 5 Stück erworben werden, um die Förderung im Rahmen des Jahresprogramms 2022 in Anspruch nehmen zu können. Das BMK und die e-motion e-Bike Welt Wien übernimmt bei Bewilligung 30% der Anschaffungskosten pro Elektro-Fahrrad oder Lastenrad.

In Frage kommen für die Förderung:

  • Elektro-Fahrräder ab Kauf einer Menge von 5 Stück
  • (e-)Lastenfahrräder mit einem Ladegewicht von bis zu > 80 kg mit und ohne Elektroantrieb

Die Förderhöhe beträgt:

  • Pro e-Bike (ab 5 Stück) insgesamt 400 EUR
    Dein e-motion Händler in Wien übernimmt für dich 150 EUR. Dazu erhältst du im Rahmen der E-Mobilitätsoffensive des BMK die Förderung in Höhe von 250 EUR.
     
  • Pro Elektro-Transportrad oder Transportrad (Ladegewicht >80 kg) 800 EUR
    Dein e-motion Händler in Wien übernimmt für dich 100 EUR. Dazu erhältst du im Rahmen der E-Mobilitätsoffensive des BMK die Förderung in Höhe von 900 EUR
     
    Wichtig:
  • Die Fördersätze für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine sind Pauschalfördersätze, welche auf maximal 30 % der förderfähigen Kosten begrenzt sind.

Beantragen können Gruppierungen/Betriebe folgender Kategorien:

  • Betriebe
  • sonstige unternehmerisch tätige Organisationen
  • Vereine
  • konfessionelle Einrichtungen
  • öffentliche Gebietskörperschaften

Du kannst dich ganz einfach und problemlos direkt online registrieren.

Schritt 1:
Die Einreichung erfolgt in einem 2-stufigen Verfahren. Erst musst du dich im ersten Schritt registrieren. Die Registrierung ist ausschließlich online möglich.

Schritt 2:
Nach erfolgter Registrierung sind die Fördermittel erst einmal reserviert. In einer E-Mail erhältst du einen individuellen Link für die Antragsstellung auf der Online-Plattform. Der Link ist 36 Wochen gültig, in dieser Zeit muss auch die Lieferung und Bezahlung des Fördergegenstandes erfolgen.
Daher sollte vor der Registrierung bekannt sein, ob diese Punkte innerhalb der 36 Wochen fristgerecht umsetzbar sind.

Bei Kauf des (e)-Lastenrads und/oder e-Bikes vor Durchführung der Registrierung ist das Rechnungsdatum im Zuge der Registrierung anzugeben. Bitte beachte in diesem Fall, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 9 Monate sein darf – und auch hier ebenfalls die 36 Wochen Frist ab Registrierungsdatum gilt. Hierbei ist das frühere Datum ausschlaggebend.

Zur Antragsstellung benötigst du die folgenden Unterlagen:

  • Rechnung(en)
  • Für leasingfinanzierte Fahrzeuge: jeweiligen Leasingvertrag, Rechnung zur ersten Teilzahlung und die Fahrzeugrechnung
  • Das unterfertigte Formular zur Förderungsabrechnung
  • Kopie des amtlichen Lichtbildausweises des Antragstellers

Den entsprechenden Leitfaden findest du hier.

E-Mobilitätsoffensive: Förderung für Privatpersonen

Kopie von Riese und Müller 2017 Load 8 scaled e-Bike Förderung in Wien

Im Rahmen einer gemeinsamen Förderungsaktion des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK), der Autoimporteure, der Zweiradimporteure und des Sportfachhandels werden in diesem Jahr 2022 die Anschaffungen von Elektro-Fahrzeugen wie Lasten e-Bikes für den privaten Einsatz finanziell unterstützt. Die Förderung setzt sich aus einem “e-Mobilitätsbonusanteil” der Fahrzeugimporteure beim Ankauf des Fahrzeugs, welcher unabhängig von etwaigen zusätzlichen Nachlässen von Fahrzeugimporteuren gewährt wird, sowie einem “e-Mobilitätsbonusanteil” (E-Mobilitätsförderung) des Bundes aus Mitteln des BMK zusammen. Neben dem Kauf wird auch das Leasing unterstützt.

In Frage kommen für die Förderung:

  • (e-)Lastenfahrräder

Die Förderhöhe beträgt:

  • Pro (e-)Transportrad insgesamt 900 EUR
    Dein e-motion Händler in Wien übernimmt für dich 100 EUR. Dazu erhältst du im Rahmen der E-Mobilitätsoffensive des BMK die Förderung in Höhe von 800 EUR.  
     
    Wichtig:
  • Die Fördersätze für Privatpersonen sind Pauschalfördersätze, welche auf maximal 50 % der förderfähigen Kosten begrenzt sind

Die Förderung richtet sich an Privatpersonen.

Du kannst dich ganz einfach und problemlos direkt online registrieren.

Schritt 1:
Die Einreichung erfolgt in einem 2-stufigen Verfahren. Erst musst du dich im ersten Schritt registrieren. Die Registrierung ist ausschließlich online möglich.

Schritt 2:
Nach erfolgter Registrierung sind die Fördermittel erst einmal reserviert. In einer E-Mail erhältst du einen individuellen Link für die Antragsstellung auf der Online-Plattform. Der Link ist 36 Wochen gültig, in dieser Zeit muss auch die Lieferung und Bezahlung des Fördergegenstandes erfolgen. 
Daher sollte vor der Registrierung bekannt sein, ob diese Punkte innerhalb der 36 Wochen fristgerecht umsetzbar sind.
Bei Kauf des (e)-Lastenrads und/oder e-Bikes vor Durchführung der Registrierung ist das Rechnungsdatum im Zuge der Registrierung anzugeben. Bitte beachte in diesem Fall, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 9 Monate sein darf – und auch hier ebenfalls die 36 Wochen Frist ab Registrierungsdatum gilt. Hierbei ist das frühere Datum ausschlaggebend. 

Zur Antragsstellung benötigst du die folgenden Unterlagen:

Nachdem du den Antrag vollständig eingereicht hast, durchläuft dieser einen Beurteilungs- und Genehmigungsprozess. Nach erfolgter Genehmigung erhältst du ein entsprechendes Auszahlungsschreiben. Anschließend werden die Fördermittel direkt auf dein Konto überwiesen.

Den entsprechenden Leitfaden findest du hier.

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