Elektrofahrrad: Definition und Begriffserklärung
Unter dem Begriff Elektrofahrrad versteht man ein Fahrrad mit Motorunterstützung. Sie gelten als besonders zukunftsträchtig und bringen ihre Fahrer ohne Umschweife und Schweißperlen an das gewünschte Ziel. Elektrofahrräder lassen sich generell in zwei Kategorien unterteilen: Pedelecs und S-Pedelecs.
Elektrofahrräder der Kategorie Pedelec
Ein Elektrofahrrad aus der Kategorie Pedelec ist mit einem Elektromotor ausgestattet, der den Fahrer bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützt. Wenn der Fahrer schneller als 25 km/h fährt, regelt der Elektromotor ab und der Fahrer muss mit eigener Körperanstrengung das Elektrofahrrad weiter antreiben. Elektrofahrräder verfügen über mehrere Unterstützungsstufen, die von der Pedalkraft oder der Trittfrequenz des Fahrers abhängen.
Rechtlich ist ein Elektrofahrrad der Kategorie “Pedelec” einem herkömmlichen Fahrrad gleichgestellt. Als Fahrer benötigst du also weder ein Versicherungskennzeichen noch eine Zulassung oder einen Führerschein. Es besteht auch keine Helmpflicht oder Altersbeschränkung.
Elektrofahrrad der Kategorie S-Pedelec
Elektrofahrräder der Kategorie S-Pedelec sind rechtlich gesehen keine Fahrräder mehr, sondern werden als Kleinkraftrad bezeichnet. Vom Prinzip her funktionieren S-Pedelecs genau wie Pedelecs: Der Fahrer muss während der Fahrt immer noch alleine in die Pedale treten, um Unterstützung vom Elektromotor zu erhalten. Bei einem S-Pedelec regelt der Motor allerdings nicht wie bei einem Pedelec bereits bei 25 km/h ab, sondern erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h.
Für die Elektrofahrräder der schnellen Klasse gelten auch andere rechtliche Bestimmungen, als für Pedelecs. Fahrer benötigen eine Betriebserlaubnis oder eine Einzelzulassung des Herstellers vom Kraftfahrtbundesamt (KBA). Das schnelle Elektrofahrrad muss mit einem Versicherungskennzeichen ausgestattet sein. Fahrer eines solchen Elektrofahrrads müssen mindestens 16 Jahre alt und im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse AM sein. Zum Schutz müssen S-Pedelec Fahrer einen geeigneten Schutzhelm tragen. Radwege dürfen mit diesen schnellen Elektrofahrrädern auch dann nicht benutzt werden, wenn sie für Mofas frei gegeben sind.
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