e-Bike Zulassung
In Beratungsgesprächen mit unseren Kunden bekommen wir oft die Frage gestellt, ob eine e-Bike Zulassung nötig ist, um mit einem Elektrofahrrad fahren zu dürfen. Um diese Frage zu beantworten, ist es nötig zuerst einmal zu prüfen, welche Art von Elektrofahrrad du fährst: ein Pedelec oder ein S-Pedelec.
e-Bike Zulassung für ein Pedelec
Bei einem Pedelec unterstützt der Motor den Fahrer bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Elektrofahrräder mit einer Leistungskapazität von 250 Watt und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h sind rechtlich einem herkömmlichen Fahrrad gleichgestellt.
Das bedeutet, dass du für ein Pedelec auch keine e-Bike Zulassung benötigst.
e-Bike Zulassung für ein S-Pedelec
Das Speed Pedelec ist rechtlich gesehen ein Kleinkraftrad. Diese Räder funktionieren zwar genauso wie ein Pedelec, allerdings erreichen sie eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h. Die maximal erlaubte Nenn-Dauerleistung von S-Pedelec Motoren liegt bei 4000 Watt. Um solch ein Elektrofahrrad fahren zu dürfen, benötigt der Fahrer eine e-Bike Zulassung in Form einer Betriebserlaubnis, ein Versicherungskennzeichen, eine Haftpflichtversicherung und der Fahrer muss eine Fahrerlaubnis der Klasse AM (Roller) oder Klasse B (PKW) besitzen.
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