e-Bike Versicherung - Dein Rundumschutz
e-Bike Versicherung - Dein Rundumschutz
Versicherung für e-Bikes & Pedelecs
Versicherungsschutz für dein e-Bike
Um langfristig Freude an einem e-Bike zu haben und damit von deinem e-Bike nicht nur das Rad zurückbleibt, sollte beim Kauf eines e-Bikes der Schutz nicht vergessen werden. Deswegen ist es hilfreich, eine e-Bike Versicherung abzuschließen. Es gibt auch Anbieter, die speziell auf die Versicherung von e-Bikes ausgerichtet sind. So ist es beispielsweise bei WERTGARANTIE.
Komplettschutz fürs e-Bike mit Neuwertersatz und ohne Selbstbehalt
In unseren Shops kannst du dein e-Bike gegen Diebstahl, Vandalismus, Unfallschäden, Sturzschäden und vieles mehr versichern. Pick-Up Service für den Notfall inklusive. Die WERTGARANTIE Versicherung ist hierbei unser offizieller e-Bike-Versicherungspartner.
Du hast ein hochwertiges e-Bike gekauft und suchst nach einer preiswerten und leistungsfähigen Versicherung? Dann haben wir die Lösung für dich: WERTGARANTIE Komplettschutz für e-Bikes ist vom Preisleistungsverhältnis aus unserer Sicht nicht zu schlagen – wir haben in Österreich keine bessere Versicherung für dich finden können.
Der Komplettschutz für ein 3000 € e-Bike kostet dich z.B. gerade mal 99 € im Jahr. Sollte dein e-Bike gestohlen werden, erhälst du ein neues eBike, ohne Selbstbehalt. Solltest du einen Sturz- oder Vandalismusschaden haben, zahlt die Versicherung die Reparatur beim Fachhändler. Solltest du bei einer längeren Tour in Österreich oder Deutschland mal “liegen bleiben” hilft ein Pick-Up Service. Solltest du mal in die Werkstatt müssen, zahlt die Versicherung nicht nur Reparaturen sondern auch die Verschleißteile (außer Reifen/Schläuche). Sollte die Kapazität deines e-Bike Akkus ab dem 13. Monat mal unter 60% fallen, zahlt die Versicherung für einen neuen Akku, welcher gerne mal 600-800 € kosten kann. Besser kann man sich gegen unvorhergesehene Kosten und Risiken aus unserer Sicht nicht schützen.
Leistungen des WERTGARANTIE Komplettschutz im Überblick
Die WERTGARANTIE Versicherung ist der offizielle e-Bike-Versicherungspartner der e-motion e-Bike Experten in Österreich mit folgenden Leistungen:
Gesetzliche Gewährleistung | Akkuschutz | Komplettschutz inklusive Diebstahlschutz | |
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Materialfehler | |||
Konstruktionsfehler | |||
Produktionsfehler | |||
Reparaturkosten | |||
Verschleiß |
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Feuchtigkeit | |||
Elektronikschäden | |||
Unsachgemäße Handhabung | |||
Fall-/ Sturzschäden | |||
Unfallschäden | |||
Vandalismus | |||
Diebstahl | |||
Teilediebstahl | |||
Pick-up Service |
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Die Komplettschutz Versicherung für neue und gebrauchte e-Bikes:
Kaufpreis/ Versicherungswert inklusive Schloss |
Komplettschutz für gebrauchte e-Bikes inkl. Diebstahlschutz (Monatlicher Beitrag pro e-Bike/Pedelec) |
Komplettschutz für neue e-Bikes inkl. Diebstahlschutz (Jährlicher Beitrag pro e-Bike/Pedelec) |
Separat abschließbarer Akkuschutz (für neue & gebrauchte e-Bikes mit neuen Akkus) |
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bis 1500 € | 12 € | 79 € | 5 € pro Monat |
bis 3000 € | 15 € | 99 € | 5 € pro Monat |
bis 4000 € | 20 € | 129 € | 5 € pro Monat |
bis 6000 € | 30 € | 189 € | 5 € pro Monat |
bis 7500 € | 40 € | 219 € | 5 € pro Monat |
bis 10000 € | 50 € | 239 € | 5 € pro Monat |
Alle Informationen im Überblick:
- Diebstahlschutz (einfacher Diebstahl, Raub und Einbruchdiebstahl)
- Teilediebstahlschutz
- Fall-/Sturzschäden
- Unfallschäden
- unsachgemäße Handhabung
- Vandalismus
- Feuchtigkeit
- Elektronikschäden
- Akkuschutz (für neue und gebrauchte Akkus) mit Verschleißschutz ab dem 13. Monat
- Motorschutz Arbeitslohn und Ersatzteile
- Pick-up-Service
- Verschleiß
Allgemeine Informationen
In den folgenden Dokumenten findest du eine Zusammenfassung zu den wichtigsten Informationen und sowie Hintergründe zu den Versicherungsbedingungen:
Informationsblatt e-Bike Versicherung
Allgemeine Versicherungsbedingungen AVB
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Versichert ist das jeweilige im Versicherungsvertrag genannte neue bzw. gebrauchte E-Bike/Pedelec zur privaten Nutzung mit einem Kaufpreis/Versicherungswert inklusive Schloss bis 10.000 Euro.
Was ist versichert?
Die WERTGARANTIE bietet dir eine Reparaturkostenversicherung inklusive Diebstahlschutz, Pick-up-Service und – auch separat abschließbarem – Akkuschutz. Diese schützt dich vor den finanziellen Folgen der Zerstörung, der Beschädigung oder des Diebstahls der versicherten Sachen infolge eines Versicherungsfalls.
Versicherte Gefahren und Schäden
Komplettschutz:
- Verschleiß, Abnutzung, Alterung
- Konstruktions-, Produktions- und Materialfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung
- Eigenverschulden des Versicherungsnehmers
- Unfall
- Fall, Sturz
- Vandalismus
- Feuchtigkeit
- Elektronikschäden
- Diebstahl (einfacher Diebstahl, Raub und Einbruchdiebstahl); Teilediebstahl
- Pick-up-Service in ganz Europa
- Akkuschutz
Separat abschließbarer Akkuschutz:
- Verschleiß, Abnutzung, Alterung (ab dem 13. Monat nach Vertragsbeginn und nach Austausch eines Akkus)
- Konstruktions-, Produktions- und Materialfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung
- Eigenverschulden des Versicherungsnehmers
- Feuchtigkeit
- Elektronikschäden
Kostenplichtiger WERTGARANTIE Sofortschutz (wenn gesondert gewählt)
Nur anwendbar für Akkus, welche nicht älter als 12 Monate sind.
Versicherte Kosten:
- Reparaturkosten-Übernahme bei E-Bike/Pedelec- bzw. Akku-Defekten
- Arbeitslohn und Ersatzteile
- Gleichwertiges Ersatz-E-Bike/Pedelec bei Diebstahl versicherter neuer E-Bikes/Pedelecs
- Kostenbeteiligung für ein gleichwertiges Ersatz-E-Bike/Pedelec bei Totalschaden versicherter neuer und gebrauchter E-Bikes/Pedelecs sowie bei Diebstahl versicherter gebrauchter E-Bikes/Pedelecs
- Ersatz der Kosten für die neuen Teile und Einbaukosten bei Teilediebstahl und Vandalismus
- Im Pick-up-Service: Kostenübernahme bei Ausfall des E-Bikes/Pedelecs während einer Ausfahrt durch Beschädigung oder Diebstahl des E-Bikes/Pedelecs, Ausfall des Motors/der Motorunterstützung auf Grund eines Defekts, mechanischen Mangel durch Ketten oder Rahmenbruch, Reifenpanne oder Unfall/Sturz
- Höchstentschädigungsleistung pro Schadenfall
- Kaufpreis/Versicherungswert des versicherten E-Bikes/Pedelecs inklusive Schloss bzw. des versicherten Akkus, maximal jedoch 10.000 Euro.
Was ist nicht versichert?
- Neue und gebrauchte E-Bikes/Pedelecs mit einem Kaufpreis/Versicherungswert inklusive Schloss über 10.000 Euro
- E-Bikes/Pedelecs, die gewerblich oder beruflich genutzt werden
- S-Pedelecs
Voraussetzungen bei Diebstahlleistung
Das E-Bike/Pedelec ist mit einem im Versicherungsantrag zugelassenen Schloss an einen festen Gegenstand anzuschließen. Zugelassen sind alle Schlösser mit einem Mindestkaufpreis von 49 Euro.
Pick-up-Service
Ein eigener Anspruch der mitreisenden Person besteht nicht. Kein Fall des Pick-up-Service sind z. B. schlechtes Wetter, ein nicht hinreichend aufgeladener Akku des E-Bike/Pedelecs oder die Unterbrechung der Weiterfahrt mangels Kondition des Versicherungsnehmers.
Separat abschließbarer Akkuschutz
Mit diesem Schutz sind nur neue Akkus neuer und gebrauchter E-Bikes/Pedelecs versicherbar.
In jedem Fall vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel:
- Terror oder Kriegsereignisse, innere Unruhen
- Natur- und Man-Made-Katastrophen (wie z. B. Erdbeben, Sturm, Hagel, Flut/Überschwemmung, Großbrände, Explosionen, Einsturz-, Schifffahrt- oder Bahnkatastrophen)
- Höhere Gewalt
- Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden
Wo gilt die Versicherung?
Die Versicherung gilt in Österreich sowie – mit Ausnahme des Pick-up-Service – bei vorübergehenden Reisen weltweit. Der Pick-up-Service gilt in ganz Europa.
Welche Verpflichtungen habe ich?
Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten:
Bitte mache im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben.
Zahle die Versicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig.
Im Versicherungsfall hat der Versicherungsnehmer die Obliegenheiten gemäß § 4 AVB zu beachten. Die Verletzung dieser Obliegenheiten kann den Versicherungsschutz teilweise oder vollständig gefährden. Weitere Einzelheiten sind § 4 (7) AVB zu entnehmen.
Zeige uns einen Versicherungsfall unverzüglich an, spätestens jedoch innerhalb 1 Monats nach Versicherungsfall
folge den Weisungen zur Schadenabwendung/-minderung
übermitte die notwendigen Nachweise im Versicherungsfall, wie bspw. Kostenvoranschlag oder Diebstahlmeldung
teile uns die Daten des neuen Schlosses bzw. Akkus innerhalb von 5 Werktagen mit, wenn das im Versicherungsantrag benannte Schloss bzw. Akku durch
ein anderes/anderen ersetzt wird
im Fall eines Pick-up-Service bist du verpflichtet, diesen durch einen vom Versicherer autorisierten Partner zu beauftragen und durchführen zu lassen.
Wann und wie zahle ich?
Den ersten Beitrag musst du spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann du die weiteren Beiträge zahlen musst ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Du kannst uns ermächtigen, die Beiträge von deinem Konto einzuziehen oder uns die Beiträge überweisen.
Wann beginnt die Deckung?
- Sofortschutz: Ab Antragsdatum – sofern gewählt
Ansonsten Vertragsbeginn: Am 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats - Versicherungsschutz: Für Verschleißschäden am Akku bzw. nach Austausch des Akkus 12 Monate und für alle anderen Verschleißschäden direkt nach Vertragsbeginn, für alle anderen Schäden ab Vertragsbeginn.
- Zahle den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, beginnt der Schutz für Ihr e-Bike/Pedelec frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem du den Beitrag zahlst. Der Schutz beginnt gleichwohl zu dem vereinbarten Zeitpunkt, wenn du nachweist, dass du die Nichtzahlung nicht zu vertreten hast.
Wie ist die Vertragslaufzeit?
Der Vertrag ist mit einer Festlaufzeit von 12 Monaten geschlossen. Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um weitere 12 Monate, außer du oder wir kündigen den Vertrag. Der Vertrag endet in jedem Fall mit Ablauf des fünften Versicherungsjahres. Weiteren Schutz bieten wir dir auf deinen Wunsch selbstverständlich sofort. Nach Entschädigungsleistung für ein E-Bike/Pedelec läuft der Vertrag mit dem Ersatz-E-Bike/Pedelec weiter. Die Mindestlaufzeit beträgt hiernach ein Jahr.
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Du kannst den Vertrag ebenso wie wir 1 Monat vor Ablauf der Fest- bzw. Mindestlaufzeit und danach jeweils 1 Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres in Textform (per Brief oder E-Mail) kündigen. Bei Kündigung durch den Versicherer wegen Zahlungsverzugs zahlt der Versicherungsnehmer eine Konventionalstrafe (Geschäftsgebühr) von 25 Prozent der Jahresprämie an den Versicherer, wobei der Versicherungsnehmer die Möglichkeit hat, einen geringeren Aufwand nachzuweisen. Ebenfalls kannst du und wir nach dem Eintritt eines Schadenfalles den Versicherungsvertrag kündigen.
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