e-Bike Versicherung
Versicherung für e-Bikes
Um langfristig Freude an einem e-Bike zu haben und damit von deinem e-Bike nicht nur das Rad zurückbleibt, sollte beim Kauf eines e-Bikes der Schutz nicht vergessen werden. Deswegen ist es hilfreich, eine e-Bike Versicherung abzuschließen. Es gibt auch Anbieter, die speziell auf die Versicherung von e-Bikes ausgerichtet sind. So ist es beispielsweise bei linexo.
Die Entscheidung für eine Versicherung für dein e-Bike kann sich aus verschiedenen Gründen als äußerst sinnvoll erweisen. Ein zentraler Aspekt ist der Diebstahlschutz, da e-Bikes aufgrund ihrer höheren Anschaffungskosten oft attraktive Ziele für Diebe darstellen. Eine spezielle Versicherung minimiert im Falle eines Diebstahls den finanziellen Verlust und ermöglicht eine schnellere Wiederbeschaffung oder Reparatur.
Zusätzlich bietet eine Haftpflichtversicherung Schutz vor möglichen finanziellen Belastungen im Falle von Unfällen, sei es mit anderen Fahrradfahrern, Fußgängern oder Fahrzeugen. Diese Versicherung deckt Schäden ab, die dein e-Bike anderen zufügen könnte, und schützt vor potenziell hohen Haftungsansprüchen.
Des Weiteren ist der Schutz vor Unfallschäden ein entscheidender Faktor. e-Bikes sind im Straßenverkehr verschiedenen Risiken ausgesetzt, und eine Versicherung, die Schäden am eigenen e-Bike abdeckt, hilft dabei, die finanziellen Lasten im Falle von Unfällen, Stürzen oder Vandalismus zu bewältigen. Daher ist es ratsam, eine umfassende e-Bike-Versicherung in Betracht zu ziehen, um sich vor unvorhersehbaren Ereignissen bestmöglich abzusichern.
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Die Komplettschutz Versicherung für neue und gebrauchte e-Bikes
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
linexo bietet dir eine Reparaturkostenversicherung inklusive Diebstahlschutz, Pick-up-Service und – auch separat abschließbarem – Akkuschutz. Diese schützt dich vor den finanziellen Folgen der Zerstörung, der Beschädigung oder des Diebstahls (umfasst auch Raub und Einbruchdiebstahl) der versicherten Sachen infolge eines Versicherungsfalls.
Was ist versichert?
Versichert ist das jeweilige im Versicherungsvertrag genannte neue bzw. gebrauchte Bike zur privaten und beruflichen Nutzung mit einem Kaufpreis/Versicherungswert inklusive Schloss bis 15.000 Euro. Zudem besteht die Möglichkeit einen separaten Akkuschutz zum Schutz eines neuen Akkus (nicht älter als 6 Monate) abzuschließen.
Versicherte Gefahren und Schäden
Komplettschutz Bike
1. Verschleiß, Abnutzung, Alterung (ab dem 7. Monat bei gebrauchten Bikes)
2. Konstruktions-, Produktions- und Materialfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung
3. Unsachgemäße Handhabung
4. Unfall
5. Fall, Sturz
6. Vandalismus
7. Feuchtigkeit
8. Diebstahl, Raub, Einbruchdiebstahl oder Teilediebstahl
9. Pick-up-Service
10. Kosten für Zubehör bei Sturz, Vandalismus und Diebstahl in Höhe von maximal 150,- Euro
Zusätzliche Leistungen nur bei e-Bikes/Pedelecs/S-Pedelecs
1. Elektronikschäden
2. Akkuschutz
Separat abschließbarer Akkuschutz (nur bei e-Bikes/Pedelecs/S-Pedelecs)
1. Verschleiß, Abnutzung, Alterung (ab dem 13. Monat nach Vertragsbeginn und nach Austausch eines Akkus)
2. Konstruktions-, Produktions- und Materialfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung
3. Unsachgemäße Handhabung
4. Feuchtigkeit
5. Elektronikschäden
linexo Sofortschutz (wenn gesondert gewählt)
Versicherte Kosten
1. Reparaturkosten-Übernahme bei Bike- bzw. Akku-Defekten
2. Arbeitslohn und Ersatzteile
3. Gleichwertiges Ersatz-Bike bei Diebstahl versicherter neuer Bikes
4. Kostenbeteiligung für ein gleichwertiges Ersatz-Bike bei gebrauchten Bikes
5. Kostenbeteiligung für ein gleichwertiges Ersatz-Bike bei Totalschaden versicherter neuer und gebrauchter Bikes
6. Ersatz der Kosten für die neuen Teile und Einbaukosten bei Teilediebstahl und Vandalismus
7. Im Pick-up-Service: Kostenübernahme bei Ausfall des Bikes während einer Ausfahrt durch Beschädigung oder Diebstahl des Bikes, Ausfall des Motors/der Motorunterstützung auf Grund eines Defekts, mechanischen Mangel durch Ketten oder Rahmenbruch, Reifenpanne oder Unfall/Sturz
Höchstentschädigungsleistung pro Schadenfall
1. Kaufpreis/Versicherungswert des versicherten Bikes inklusive Schloss bzw. des versicherten Akkus, maximal jedoch 15.000 Euro
Beitragsreduzierung durch die Sonderoption GPS-Tracking
(wenn gesondert gewählt)
Komplettschutz:
1. Diebstahl, Raub und teildiebstahl
2. Fall-, Sturz und Unfallschäden
3. Unfall- und Pannenhilfe (Europaweiter Pick-up-Service im Pannenfall)
4. Verschleiß, Abnutzung und Alterung (ab dem 7. Monat nach Versicherungsbeginn bei gebrauchten Bikes)
5. Ursachgemäße Handhabung
6. e-Bike oder Pedelec-Akku-Schäden
7. Vandalismus
8. Zubehör Schutz (Auf Wunsch bis 150 €)
9. Deckungssumme (Kaufpreis bzw. Zeitwert bis zu einem Wert von 15.000€)
10. Rund-um-die-Uhr-Schutz
11. Tarif bemessen an (Werte und Alter de Bikes)
Was ist nicht versichert?
1. Wartung, Inspektion, Software-Update, Systemeinstellungen
2. Neue und gebrauchte Bikes mit einem Kaufpreis/Versicherungswert inklusive Schloss über 15.000 Euro
3. Bikes, die gewerblich genutzt werden
Gibt es Deckungsbeschränkungen?
Voraussetzungen bei Diebstahlleistung
Das Bike ist mit einem durch den Versicherer zugelassenen Schloss an einen ortsfesten Gegenstand anzuschließen. Zugelassen sind alle Schlösser mit einem Mindestkaufpreis
von 29 Euro bei Bikes bis 500 Euro Kaufpreis/Versicherungswert. Bei einem Kaufpreis/Versicherungswert des Bikes von über 500 Euro muss der Kaufpreis mindestens 49 Euro betragen.
Pick-up-Service
1. Der Pick-up-Service gilt ab einer Entfernung von 3 km zum Wohnort oder Tagesausgangspunkt der Tour. Kein Fall des Pick-up-Service sind z.B. schlechtes Wetter, ein nicht hinreichend aufgeladener Akku des e-Bikes/Pedelecs/S-Pedelecs oder die Unterbrechung der Weiterfahrt mangels Kondition des Versicherungsnehmers.
Separat abschließbarer Akkuschutz (nur bei e-Bikes/Pedelecs/S-Pedelecs)
1. Mit diesem Schutz sind nur neue Akkus neuer und gebrauchter e-Bikes/Pedelecs/S-Pedelecs versicherbar.
In jedem Fall vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel:
1. Terror oder Kriegsereignisse, innere Unruhen
2. Natur- und Man-Made-Katastrophen (wie z.B. Erdbeben, Sturm, Hagel, Flut/Überschwemmung, Großbrände, Explosionen, Einsturz-, Schifffahrt- oder Bahnkatastrophen)
3. Höhere Gewalt
4. Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden
5. Schäden, die bei der Teilnahme an Sportveranstaltungen und Wettkämpfen entstehen
Welche Verpflichtungen habe ich?
Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten:
1. Bitte mache im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben.
2. Zahle die Versicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig.
3. Im Versicherungsfall hat der Versicherungsnehmer die Obliegenheiten gemäß § 4 AVB zu beachten. Die Verletzung dieser Obliegenheiten kann den Versicherungsschutz teilweise oder vollständig gefährden. Weitere Einzelheiten sind § 4 (9) AVB zu entnehmen. Bspw.:
Vor Eintritt des Versicherungsfalls:
1. Anschluss des Bikes an einen ortsfesten Gegenstand mit dem dafür vorgesehenen Schloss,
2. Bei Auswahl der Sonderoption GPS-Tracking hast du dafür Sorge zu tragen, dass der GPS-Tracker fest eingebaut, funktionsfähig und betriebsbereit ist sowie einen entsprechenden Ortungsservice abzuschließen.
Nach Eintritt des Versicherungsfalls:
1. Zeige linexo einen Versicherungsfall unverzüglich an, spätestens jedoch innerhalb 1 Monats nach Versicherungsfall,
2. Folge den Weisungen zur Schadenabwendung/-minderung,
3. Übermittel die notwendigen Nachweise im Versicherungsfall, wie bspw. Kostenvoranschlag oder Diebstahlmeldung,
4. Teile linexo die Daten des neuen Schlosses bzw. Akkus innerhalb von 5 Werktagen mit, wenn das im Versicherungsantrag benannte Schloss bzw. Akku durch ein anderes/anderen ersetzt wird
5. Im Fall eines Pick-up-Service bist du verpflichtet, diesen durch einen vom Versicherer autorisierten Partner zu beauftragen
und durchführen zu lassen.
6. Im Fall der ausgewählten Sonderoption GPS-Tracking musst du linexo unverzüglich die Daten über das Bike und seinen Standort sowie alle Informationen, die der GPS-Tracking-Anbieter zur Verfügung stellen kann, an linexo übermitteln.
Wann und wie zahle ich?
Den ersten Beitrag musst du spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann du die weiteren Beiträge zahlen musst, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Du kannst linexo ermächtigen, die Beiträge von deinem Konto einzuziehen oder linexo die Beiträge überweisen.
Wann beginnt und endet die Deckung?
Vertragsbeginn: Am 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats
Versicherungsschutz: Für Verschleißschäden am Akku bzw. nach Austausch des Akkus ab dem 13. Monat und für alle anderen Verschleißschäden bei gebrauchten Bikes ab dem 7. Monat nach Vertragsbeginn, für alle anderen Schäden ab Vertragsbeginn
Sofortschutz: Ab Antragsdatum – sofern gewählt
Zahlst du den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, beginnt der Schutz für dein Bike frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem du den Beitrag zahlen. Der Schutz beginnt gleichwohl zu dem vereinbarten Zeitpunkt, wenn du nachweist, dass du die Nichtzahlung nicht zu vertreten hast.
Der Vertrag ist mit einer Festlaufzeit von 12 Monaten geschlossen. Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um weitere 12 Monate, außer du oder linexo kündigt den Vertrag. Nach Entschädigungsleistung für ein Bike läuft der Vertrag mit dem Ersatz-Bike weiter. Die Mindestlaufzeit beträgt hiernach ein Jahr.
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Du kannst den Vertrag ebenso wie linexo 3 Monate vor Ablauf der Fest- bzw. Mindestlaufzeit und danach jeweils 3 Monate vor Ablauf des
Versicherungsjahres in Textform kündigen. Ebenfalls können du und linexo nach dem Eintritt eines Schadenfalles den Versicherungsvertrag
kündigen.
Häufig gestellte Fragen
Gibt es eine Mindestlaufzeit?
Die Vertragslaufzeit des Komplettschutzes für Bike beträgt 12 Monate.
Wenn du einen Komplettschutz gratis über deinen Fachhändler erhalten hast, beträgt die Laufzeit entweder 12, 24, 36, 48 oder 60 Monate. Schaue hierzu bitte in deine Vertragsunterlagen.
Ich habe keine Garage, wo ich mein Fahrrad lagern kann. Kann ich trotzdem mein Fahrrad versichern?
Eine Garage ist für den Versicherungsschutz nicht relevant. Ausschlaggebend ist das Anschließen des Fahrrades. Das Fahrrad ist mit einem im Versicherungsantrag zugelassenen Schloss an einen ortsfesten Gegenstand anzuschließen. Zugelassen sind alle Schlösser mit einem Mindestkaufpreis von 29 Euro. Bei einem Kaufpreis/ Versicherungswert des Fahrrads von über 500 Euro muss der Kaufpreis des Schlosses mindestens 49 Euro betragen.
Wie erhalte ich meine Neukaufbeteiligung?
Sofern ein Schaden vorliegt und die Reparatur nicht mehr wirtschaftlich ist, erfolgt die Genehmigung der Neukaufbeteiligung durch unsere Schadenabteilung. Es muss demnach nichts beantragt werden. Du hast Anspruch auf die Auszahlung der Neukaufbeteiligung sobald du belegen kannst, dass du dir ein neues Bike gekauft hast. Die Schadenabteilung informiert dich, sobald die Prüfung abgeschlossen ist und überweist dir den Betrag daraufhin schnellstmöglich.
Gibt es eine Wartezeit?
Wenn du dein Bike sofort schützen möchtest, kannst du dies mit einem einmaligen Aufpreis von 4,00 Euro tun. Entscheidest du dich dagegen, beginnt dein Schutz ab dem 1. des auf die Antragsstellung folgenden Monats.
Welche GPS-Systeme sind vorgeschrieben und was ist bei der Nutzung zu beachten?
Alle GPS-Systeme mit einem „aktiven Tracking“ werden zugelassen. Kein Apple AirTag oder ähnliche Systeme. Die erfolglose Wiederauffindbarkeit muss durch den Anbieter/Nutzer dokumentiert werden.
Kann ich meine Versicherung ändern oder erweitern?
Möchtest du ein Bike ändern, kannst du deinen Umschreibungswunsch nach erfolgter Registrierung auch online über das Kundenportal unter my.linexo.com eingeben.
Sollte dein Fachhändler für dich die Versicherungskosten übernommen haben, ist ein Radtausch leider nicht möglich. Für das neue Rad müsstest du dann einen neuen Vertrag abschließen.
Kann ich die Beiträge als Jahreszahlung bezahlen?
Ja. Lass linexo hierzu eine E-Mail unter Angabe deiner Vertragsnummer an team@linexo.com zukommen oder kontaktiere linexo ganz einfach telefonisch unter der 0511 71280-866.
Ein Einzelteil meines Bikes musste ersetzt werden, ändert sich etwas an meiner Versicherung?
Bei Änderung eines Bauteils (die Reparatur ist von einer autorisierten Stelle durchzuführen) ändert sich nichts an deinem bestehenden linexo-Schutz.
Kann ich das versicherte Bike oder den Anhänger während der Laufzeit wechseln?
Ja, bei einem selbst finanzierten Vertrag ist das unkompliziert möglich. Dazu benötigt linexo die Rechnung vom neuen e-Bike-Pedelec/Fahrrad/Anhänger/S-Pedelec und ggf. weiteren mitzuversichernden An-/Umbauteilen sowie die Rahmennummer. Anschließend schreibt linexo den Vertrag auf dein neues Rad um.
Sollte dein Fachhändler für dich die Versicherungskosten übernommen haben, ist ein Radtausch leider nicht möglich. Für das neue Rad müsstest du dann einen neuen Vertrag abschließen.
Welchen Preis muss ich bei Vertragsabschluss angeben?
Bitte gib den Preis der Originalrechnung an.
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