Ab 2020 sind e-Bikes in Österreich für Unternehmen von der Steuer absetzbar

Ab Januar das Dienstrad auch privat lohnsteuerfrei nutzen

Darauf haben wir lange gewartet. Ab 2020 sind e-Bikes in Österreich für Unternehmen von der Steuer absetzbar.

Der Nationalrat hat nämlich am 19. September 2019 ein Steuerreformpaket beschlossen, welches 2020 in Kraft tritt.

Neu ist, dass e-Bikes, die von Unternehmen angeschafft werden in Zukunft vorsteuerabzugsberechtigt sein werden.

Das bedeutet, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber Geld einsparen können, wenn der Arbeitnehmer ein E-Bike oder auch ein normales Rad als offizielles Firmenrad nutzt. Ab Januar könne der Arbeitgeber den Vorsteuerabzug geltend machen und die 20 Prozent Mehrwertsteuer des Fahrrads zurückerhalten. 

So wie es aussieht könnte im zweiten Schritt auch noch die Sachbezugwerteverordnung angepasst werden und das e-Bike dem e-Auto gleichgestellt werden. Dies hätte den Vorteil, dass Arbeitnehmer lohnsteuerfrei auch privat ihr Dienstrad nutzen könnten.

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Gernot Kellermayr, Präsident VSSÖ, erklärt Euch mehr zur neuen Verordnung in diesem Video:

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